Keiner kann alles! Jeder kann etwas! Zusammen können wir viel!
 

Corona News

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
auf den Seiten der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung mehrsprachige Informationen über Corona bereitgestellt:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus


August 2022: Corona-Maßnahmen & Brief der Schulministerin Feller

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
um das neue Schuljahr 2022/2023 gut vorzubereiten, hat das Ministerium für Schule und Bildung sowie das Ministerium für Arbeit und Gesundheit ein Handlungskonzept Corona entwickelt. Ziel ist hier ganz klar, den Schulbetrieb im Präsenzunterricht durchgängig zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang wurden wir gebeten, Ihnen liebe Eltern/Erziehungsberechtigte, den u.a. Brief der neuen Schulministerin Dorothee Feller zur Verfügung zu stellen.


Zusammenfassend bedeutet dies:

Hygieneregeln:

  • Abstand halten

  • Regelmäßig Hände waschen

  • Regelmäßiges Lüften

  • Freiwillig Maske tragen (Empfehlung)


In der aktuellen Pandemiesituation ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Es kann aber Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit geben kann.

Testung zu Hause:

  • Bei engem Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person, auch ohne Symptome
  • Bei Symptomen vor Schulbesuch

Testung in der Schule:

  • Bei auftretenden Symptomen in der Schule
  • und keiner Testung zu Hause, erfolgt ein
  • Selbsttest unter Aufsicht durch die Lehrkraft


Was tun, wenn...

... mein Kind Erkältungssymptome (z.B. Husten, Schnupfen, Heiserkeit) hat? Darf es in die Schule?
Das Schaubild (pdf) des Schulministeriums gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Das Schaubild finden Sie im Download-Bereich in zahlreichen Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Bulgarisch, Türkisch).


Maskenpflicht seit dem 4. April aufgehoben – nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr

Der Deutsche Bundestag hat über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden:
1. Maskenpflicht in den Schulen
Mit Wirkung zum 2. April 2022 wird die Maskenpflicht in Innenräumen von Schulen aufgehoben.
In der letzten Woche vor den Osterferien bleibt es jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen überlassen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
2. Fortsetzung schulischer Testungen
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die Testungen in allen Schulen fortgesetzt werden.
Das anlasslose Testen wird nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen.


Maskenpflicht ab 02.12.2021

Laut Entscheidung des Schulministeriums gilt ab dem 02.12.2021 auch wieder die Maskenpflicht am Arbeitsplatz für alle Schülerinnen und Schüler!


Testpflicht an Schulen in NRW
Neu: "Lolli Tests"

Ab dem 10. Mai 2021 testen sich Ihre Kinder mit dem neuen „Lolli-Test“ in ihren Lerngruppen. Alle wichtigen Informationen dazu erhalten Sie von Ihren Klassenleitungen.
Unter diesen Links finden Sie einen Erklärfilm, den Sie mit Ihrem Kind/Ihren Kindern anschauen können und Elternbriefe zur Information in verschiedenen Sprachen:
Erklärfilm der Funckeparkschule

Elternbrief von Ministerin Yvonne Gebauer zur Umstellung des Testverfahrens an Grundschulen ab 28. Februar 2022 (Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch)

Alle Schülerinnen und Schüler müssen pro Woche an zwei Corona-Selbsttests in der Schule teilnehmen. Die Tests werden eigenständig von den Kindern durchgeführt. Das schulische Personal beaufsichtigt sie dabei. Die Durchführung der Selbsttests ist für alle Schulkinder in NRW verpflichtend. Kinder, die den Test nicht durchführen, werden vom Schulbetrieb ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
Kinder, die einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest vorlegen, müssen nicht am Selbsttest teilnehmen. Der Negativtest muss von einer anerkannten