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Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)


Welche Ziele verfolgt der herkunftssprachliche Unterricht?

Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig in Deutsch und in einer anderen Sprache aufwachsen. Er trägt zum Erhalt dieser Mehrsprachigkeit bei. Er gewährleistet die Bindungen und Verbindungen junger Menschen zum Herkunftsland der Familie. Der herkunftssprachliche Unterricht fördert den sprachlichen Reichtum in Nordrhein-Westfalen; dieser ist nicht nur ein kultureller, sondern auch ein nicht zu unterschätzender außenwirtschaftlicher Pluspunkt.

Wer kann am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen?
Der herkunftssprachliche Unterricht steht allen Kindern und Jugendlichen der Klassen 1 bis 10 offen, die die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Unerheblich ist, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt, der daran teilnehmen möchte.

Wer erteilt den herkunftssprachlichen Unterricht?
Die Lehrkräfte sind Muttersprachler.

Wie wird der herkunftssprachliche Unterricht organisiert?
Der herkunftssprachliche Unterricht umfasst bis zu fünf Wochenstunden. Er wird eingerichtet, wenn in der Primarstufe mindestens 15 und in der Sekundarstufe I mindestens 18 Schülerinnen und Schüler gleicher Sprache dafür angemeldet worden sind. Bei ausreichender Teilnehmerzahl wird der Unterricht an einer einzelnen Schule erteilt. In den meisten Fällen ist es jedoch im Interesse angemessen großer Lerngruppen erforderlich, gemeinsame Angebote für mehrere Schulen, auch unterschiedlicher Schulformen, vorzusehen und altersgemischte Gruppen zu bilden. Zeitnah zu den Sommerferien wird mitgeteilt, wo und wann der herkunftssprachliche Unterricht stattfinden wird.

Welche Bedeutung hat der herkunftssprachliche Unterricht für Versetzungen und Abschlüsse?
Der herkunftssprachliche Unterricht ist nicht im gleichen Maß versetzungs- und abschlusswirksam wie der Regelunterricht. Positive Leistungen werden aber bei Versetzungen im Rahmen des pädagogischen Urteils über die Gesamtentwicklung einer Schülerin oder eines Schülers berücksichtigt.
Wer in der Sekundarstufe I regelmäßig am herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen hat, wird zu einer Sprachprüfung zugelassen, die auf der Anspruchshöhe aller Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich ist. Die erreichte Note wird wie eine im Regelunterricht erbrachte Leistung in das Zeugnis aufgenommen. In bestimm-ten Fällen können gute Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen in einer Fremdsprache ausgleichen.

An unserer Schule findet der Herkunftssprachliche Unterricht für Arabisch, Türkisch sowie Spanisch statt.